Auslandsreisekosten Pauschalen

by FVSR GmbH


Finanzen

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Für Auslandsdienstreisen in 2016 hat das Bundesfinanzministerium Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bekannt gemacht.In diesem Rechner finden Sie die Pauschbeträge zu 234 Zielen von Afghanistan bis Zypern auf einen Blick .
* Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat.
*Für eintägige Reisen in das Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland gilt der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland. Diese Pauschale gilt auch für kurze Auslandsreisen über 8 Std.
*Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anzuwenden. Als Werbungskosten oder Betriebsausgaben dürfen keine Pauschalen sondern nur tatsächliche Übernachtungskosten angesetzt werden.